Compliance
Das Hinweisgebersystem der Talanx AG
Das BKMS®-Hinweisgebersystem gibt Mitarbeitern die Möglichkeit, bestimmte gravierende Gesetzesverstöße auch anonym zu äußern. Talanx kann dadurch tätig werden und weiteren Schaden vermeiden. Daneben können Hinweise auf Verstöße gegen Gesetz und Recht auch bei den Compliance-Beauftragten der Talanx und der Geschäftsbereiche abgegeben werden.Über das Hinweisgebersystem können Hinweise auf Betrug, fehlerhafte Buchführung/Rechnungslegung, Korruption, Untreue, Wettbewerbs- und Kartelldelikte, Verstöße gegen Insiderbestimmungen, Verstöße gegen Embargobestimmungen und Marktmanipulation abgegeben werden. Verstöße werden dabei vollständig anonymisiert gemeldet, eine Rückverfolgung zum Hinweisgeber ist nicht möglich.
Die Verhaltensrichtlinie des Talanx-Konzerns beinhaltet die wichtigsten Grundsätze und Regeln für ein verantwortungsvolles und an ethischen Maßstäben ausgerichtetes Handeln auf allen Ebenen des Konzerns. Sie gilt für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Konzerns, einschließlich der Mitglieder der Geschäftsführungsorgane.


